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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen die Gießerei in Poznań – Adjatech Metalworking Sp. z o.o. – Gussteile an Unternehmen verkauft und liefert: Angebot und Bestellung, Lieferung und Abnahme, Zahlung, Haftung sowie Reklamationsverfahren. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen und der vollständige Text der AVB.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
AVB im Überblick
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln, wie wir Kaufverträge und Lieferungen von Gussteilen mit Unternehmen abschließen und abwickeln. Die wichtigsten Grundsätze haben wir nachfolgend zusammengefasst – bei jedem ist der Paragraf angegeben, in dem Sie den vollständigen Wortlaut finden.
Die wichtigsten Grundsätze
- Parteien
- Verkäufer und Vertragspartner – ein Unternehmen, kein Verbraucher Einleitung
- Angebot
- Art der Waren, Einzelpreis, Gültigkeit des Angebots, Zahlungsfrist, Incoterms 2010 § 2
- Bestellung
- unterzeichnet, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots – per E-Mail, Fax oder persönlich § 4 Abs. 1
- Vorauszahlung
- 100 % des Bruttopreises – nur wenn im Angebot vorbehalten § 4 Abs. 3
- Lieferung
- Incoterms 2010 gemäß Angebot; Gefahrübergang mit Beginn des Entladens § 4 Abs. 7–8
- Entladung
- innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft, wenn der Verkäufer den Transport organisiert § 4 Abs. 9
- Zahlung
- Überweisung innerhalb der im Angebot genannten Frist; Rechnungen in PLN oder EUR § 6
- Eigentum
- geht nach Zahlung aller Forderungen auf den Käufer über § 6 Abs. 7
- Vertragsstrafen
- Rücktritt von einer in Ausführung befindlichen Bestellung – 100 % des Bruttobestellwerts; Abnahmeverzug – 5 % des Bruttobestellwerts für jeden Tag; Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen – 100.000 PLN je Verstoß, bzw. 1.000.000 PLN bei einem jährlichen Umsatz aus der Zusammenarbeit von über 500.000 PLN brutto § 5
- Reklamationen
- Formular per E-Mail; Antwort innerhalb von 40 Tagen ab Eingang einer vollständigen Meldung § 7
- Recht und Streitigkeiten
- polnisches Recht, Gericht in Poznań § 10
Die Kurzfassung dient nur zur Information. Verbindlich sind der vollständige Wortlaut der nachstehenden AVB sowie das Angebot, in dem wir die Einzelheiten der Bestellung angeben.
Vollständiger Wortlaut
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“) ist es, die Grundsätze festzulegen, nach denen der Verkauf und/oder die Lieferung von Sachen (im Folgenden „Waren“), die von ADJATECH METALWORKING Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Poznań, PLZ 60-304, ul. Ściegiennego 139, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy), geführt vom Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto und Wilda in Poznań, VIII. Wirtschaftsabteilung, unter der Nummer 0001009661, USt-IdNr. (EU): PL 7792430210 (im Folgenden „ADJATECH METALWORKING“), zum Verkauf angeboten werden, an gewerbliche Besteller, die keine Verbraucher sind (im Folgenden gemeinsam „Vertragspartner“ bzw. einzeln „Vertragspartner“), erfolgt. ADJATECH METALWORKING und der Vertragspartner/die Vertragspartner werden im Folgenden auch gemeinsam „Parteien“ genannt. Detaillierte Regelungen hierzu legt ADJATECH METALWORKING im Angebot (im Folgenden „Angebot“) fest.
§ 1 (Gegenstand der AVB)
1.Im Rahmen der AVB und nach den darin festgelegten Grundsätzen verpflichtet sich ADJATECH METALWORKING, dem Vertragspartner die im Angebot spezifizierten Waren zu dem dort genannten Termin und zu dem dort genannten Preis zu verkaufen und/oder zu liefern; der Vertragspartner verpflichtet sich, die bestellten Waren abzunehmen und den fälligen Preis zu zahlen.
2.Die Liefertermine für die Waren, die Bedingungen der einzelnen Lieferungen und die ADJATECH METALWORKING hieraus zustehenden Forderungen werden jeweils im Angebot festgelegt.
3.Die Lieferung (Abnahme) der Waren erfolgt zu dem jeweils im Angebot genannten Termin. Bei Verzug mit der Lieferung (Abnahme) der Waren aus Gründen, die auf Seiten des Vertragspartners liegen, ist der Vertragspartner verpflichtet, an ADJATECH METALWORKING die in § 5 Abs. 1 Buchst. b der AVB genannte Vertragsstrafe zu zahlen.
4.Für die Waren gilt der im Angebot festgelegte Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer (USt.).
§ 2 (Angebot)
Unter dem Angebot ist das von ADJATECH METALWORKING dem Vertragspartner unterbreitete Angebot für Waren zu verstehen, das insbesondere Folgendes enthält: die Art der Waren, den Stückpreis, die Gültigkeitsdauer des Angebots, die Zahlungsfrist sowie die Transportbedingungen für die Waren nach den jeweils im Angebot festgelegten Incoterms 2010.
§ 3 (Pflichten des Vertragspartners)
Mit der Annahme der Angebotsbedingungen akzeptiert der Vertragspartner zugleich die AVB und verpflichtet sich:
a)zur uneingeschränkten Wahrung von Geschäftsgeheimnissen; dazu zählen insbesondere Informationen zum Inhalt des Angebots, zur Organisationsstruktur von ADJATECH METALWORKING, zu den zwischen den Parteien geltenden Abrechnungsgrundsätzen sowie sonstige, dem Vertragspartner zugänglich gemachte, zuvor nicht veröffentlichte Angelegenheiten im Zusammenhang mit Herstellung und Vertrieb der Waren,
b)zur Unterlassung jeglicher Handlungen, die dem Ansehen von ADJATECH METALWORKING schaden könnten,
c)zur fristgerechten Abnahme der bestellten Waren und Zahlung des Preises,
d)ADJATECH METALWORKING unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung beeinflussen oder beeinflussen können.
§ 4 (Ausführung von Angeboten durch ADJATECH METALWORKING und Abnahme der Waren)
1.Eine etwaige Ausführung von Angeboten durch ADJATECH METALWORKING erfolgt ausschließlich dann, wenn der Vertragspartner während der Gültigkeitsdauer des Angebots per E-Mail oder Fax an ADJATECH METALWORKING eine von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person unterzeichnete Bestellung übersendet oder persönlich am Sitz von ADJATECH METALWORKING abgibt, die die Artikelnummern der bestellten Waren, die Verpackungsart sowie den vorgeschlagenen Liefertermin enthält.
2.Nach Eingang der Bestellung bei ADJATECH METALWORKING entscheidet ADJATECH METALWORKING über eine etwaige Bestätigung der Annahme der Bestellung zur Ausführung und übersendet dem Vertragspartner eine entsprechende Bestätigung (im Folgenden „Auftragsbestätigung“) per Fax oder an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Die Ablehnung der Annahme einer Bestellung zur Ausführung durch ADJATECH METALWORKING bedarf keiner Begründung.
3.Sofern im Angebot vorbehalten wurde, dass die etwaige Ausführung der Bestellung eine vorherige Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Bruttobestellwerts (im Folgenden „Vorauszahlung“) voraussetzt, erfolgt die Ausführung dieser Bestellung – nach Übersendung der Auftragsbestätigung an den Vertragspartner – ausschließlich dann, wenn der Vertragspartner die Vorauszahlung innerhalb der Frist leistet, die auf der zusammen mit der Auftragsbestätigung zugestellten Rechnung angegeben ist. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, gilt die Bestellung als nicht erfolgt. Wird die Vorauszahlung nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Frist geleistet, prüft ADJATECH METALWORKING, ob die Ausführung der Bestellung möglich ist, und teilt dem Vertragspartner, falls dies der Fall ist, einen neuen Liefertermin mit.
4.Hat ADJATECH METALWORKING in der Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Angebot vorgenommen, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Änderungen innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist zu bestätigen. Stimmt der Vertragspartner den genannten Änderungen nicht zu (oder antwortet er innerhalb der genannten Frist nicht), gilt die Bestellung als nicht erfolgt. Die Zustimmung des Vertragspartners zu den genannten Änderungen bedeutet, dass unter dem Angebot das ursprüngliche Angebot zusammen mit den in der Auftragsbestätigung genannten und vom Vertragspartner akzeptierten Änderungen zu verstehen ist.
5.Die Herstellung der vom Vertragspartner bestellten Waren erfolgt gemäß der bei ADJATECH METALWORKING vorliegenden technologischen Dokumentation (technische Spezifikationen usw.). Alle Waren von ADJATECH METALWORKING werden nach dem von ADJATECH METALWORKING entwickelten Qualitätssystem hergestellt.
6.Jede Bestellung wird unter dem Vorbehalt aufgegeben, dass ADJATECH METALWORKING der Verwendungszweck der Waren nicht bekannt ist, was ADJATECH METALWORKING hiermit erklärt. Die Bestellung wird gemäß den Vorgaben des Vertragspartners ausgeführt, der die technischen Parameter der Waren in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko festlegt und dabei alle wesentlichen Aspekte ihrer Herstellung und Verwendung berücksichtigt, insbesondere die erwartete technische Belastbarkeit der Waren.
7.Die Lieferung der Waren erfolgt auf Grundlage der im Angebot festgelegten Incoterms 2010, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, vorbehaltlich Abs. 8 unten.
8.Unabhängig von der Wahl der jeweiligen Incoterms-2010-Klausel geht mit Beginn des Abladens der Waren die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren auf den Vertragspartner über.
9.Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren am Tag der Lieferung am Bestimmungsort abzunehmen und abzuladen. Erfolgt die Lieferung (der Transport) durch ADJATECH METALWORKING, ist der Vertragspartner verpflichtet, das Fahrzeug mit den Waren innerhalb von 2 Stunden nach Eintreffen des Fahrzeugs am Bestimmungsort abzuladen. Lädt der Vertragspartner nicht innerhalb der genannten Zeit ab, trägt er die Standkosten des Fahrzeugs nach dem Tarif des Frachtführers. Der Vertragspartner ist berechtigt, mit Zustimmung von ADJATECH METALWORKING und des Frachtführers einen zusätzlichen, alternativen Abladeort für das Fahrzeug zu benennen. Sämtliche zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren an den alternativen Abladeort trägt der Vertragspartner.
10.Die Lieferung der Waren wird vom Vertragspartner (oder von dazu bevollmächtigten Personen) in den von ADJATECH METALWORKING vorgelegten Lieferdokumenten bestätigt.
11.Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten als vom Auftraggeber zur Bestätigung der Warenlieferung in den Lieferdokumenten ermächtigte Personen der Fahrer sowie andere Personen, die sich zur Abholung der Ware am Sitz von ADJATECH METALWORKING einfinden, oder – bei Abholung an einem anderen Ort als dem Sitz von ADJATECH METALWORKING – die am Lieferort anwesenden Personen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ADJATECH METALWORKING im Voraus über die zur Abholung und Bestätigung der jeweiligen Warenlieferung ermächtigten Personen zu informieren. In diesem Fall müssen die ermächtigten Personen auf Verlangen der Vertreter von ADJATECH METALWORKING, die die Lieferung der Ware tatsächlich durchführen, ihre Identität nachweisen, insbesondere durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente mit Lichtbild. Bestehen Zweifel an der Identität der ermächtigten Personen, worunter insbesondere das Fehlen entsprechender Dokumente oder die Weigerung, diese vorzulegen, zu verstehen ist, sind die Vertreter von ADJATECH METALWORKING berechtigt, ihnen die Herausgabe der Ware zu verweigern. Die Verweigerung der Warenherausgabe durch ADJATECH METALWORKING aus dem vorgenannten Grund gilt als Verzug des Auftraggebers bei der Warenabnahme, auf den § 5 Abs. 1 lit. b der AVB Anwendung findet.
§ 5 (Haftung des Auftraggebers)
1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, an ADJATECH METALWORKING eine Vertragsstrafe zu zahlen:
a)bei Rücktritt von dem durch ADJATECH METALWORKING auszuführenden Auftrag – in Höhe von 100 % des Bruttoauftragswerts,
b)bei Verzug des Auftraggebers bei der Warenabnahme – in Höhe von 5,0 % des Bruttoauftragswerts für jeden Tag des Verzugs,
c)bei Offenlegung einer Information, die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne der AVB darstellt, gegenüber einem unbefugten Dritten – für jeden Verstoß – in Höhe von:
–1.000.000,00 PLN (eine Million Złoty) – gegenüber Vertragspartnern, mit denen ADJATECH METALWORKING in dem Jahr vor dem Jahr, in dem ADJATECH METALWORKING von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, einen Jahresumsatz von mehr als 500.000,00 PLN brutto erzielt hat;
–100.000,00 PLN (einhunderttausend Złoty) – gegenüber den übrigen Vertragspartnern.
2.ADJATECH METALWORKING behält sich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen, der die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafen übersteigt.
§ 6 (Rechnung und Zahlungen)
1.Der im Angebot angegebene Preis schließt die Verpackungskosten ein.
2.Die Rechnungen werden von ADJATECH METALWORKING in polnischer Währung (polnische Złoty) oder in Euro ausgestellt.
3.Im Angebot in Euro angegebene Preise können auf der Rechnung in polnische Währung (PLN) umgerechnet werden, und zwar auf Grundlage des Devisenverkaufskurses der polnischen Nationalbank (NBP), Tabelle C, vom Ausstellungstag der jeweiligen Rechnung.
4.ADJATECH METALWORKING behält sich das Recht vor, den Wert des Angebots (und damit der Bestellung) bei Änderungen der Steuersätze, insbesondere bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes, anzupassen.
5.Die Rechnungen werden dem Vertragspartner zusammen mit der Lieferung (Abholung) der jeweiligen Waren zugestellt oder, falls eine Vorauszahlung zu leisten ist, zusammen mit der Auftragsbestätigung übersandt. Der Vertragspartner willigt in den Erhalt von Rechnungen auf elektronischem Wege an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ein.
6.Die in der Rechnung ausgewiesenen Forderungen sind per Überweisung innerhalb der im Angebot genannten Frist auf das auf der zugestellten Rechnung angegebene Bankkonto von ADJATECH METALWORKING zu zahlen, sofern in der Rechnung keine andere (kürzere oder längere) Zahlungsfrist angegeben ist.
7.Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser sämtliche Forderungen von ADJATECH METALWORKING beglichen hat.
8.Bei Zugriffen Dritter (Pfändung, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht usw.) ist der Vertragspartner verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht.
§ 7 (Reklamationsverfahren)
1.Allgemeine Bestimmungen
1)Sämtliche Reklamationen von Waren werden auf Grundlage der Bestimmungen der AVB bearbeitet.
2)Im Sinne der AVB gilt als Reklamation der Anspruch des Vertragspartners aus der Gewährleistung für Sachmängel an den bei ADJATECH METALWORKING erworbenen Sachen (Waren), insbesondere an Gussteilen, Gummierzeugnissen sowie gummibeschichteten Metallwalzen und -rollen. Eine so verstandene Reklamation wird nachfolgend „Reklamation“ bzw. gemeinsam „Reklamationen“ genannt.
3)Erkennt ADJATECH METALWORKING eine Reklamation als berechtigt an, trifft ADJATECH METALWORKING einseitig und für den Vertragspartner verbindlich die Entscheidung über die Art des Anspruchs, der dem Vertragspartner hieraus zusteht. Der Vertragspartner kann in der Reklamationsmeldung die Art des im vorstehenden Satz genannten Anspruchs angeben; diese Angabe ist für ADJATECH METALWORKING jedoch nicht bindend.
4)Die in Punkt 3 oben genannten Ansprüche sind die Reparatur der Waren, die Preisminderung (Rabatt) oder der Austausch der Waren gegen mangelfreie.
5)Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, wird ADJATECH METALWORKING in erster Linie versuchen, die reklamierte Ware zu reparieren.
6)ADJATECH METALWORKING ist verpflichtet, die Berechtigung der Reklamation zu prüfen und den Vertragspartner über die getroffene Entscheidung und die Art der Abwicklung zu informieren.
7)Erhebt der Vertragspartner bei Abschluss der Warenlieferung nicht schriftlich in den Lieferunterlagen (oder in den Abholunterlagen) Einwendungen gegen Menge und Art der gelieferten (erhaltenen) Waren, gilt die Lieferung (Abholung) in dieser Hinsicht von beiden Parteien als ordnungsgemäß durch ADJATECH METALWORKING erfolgt.
8)Die Haftung von ADJATECH METALWORKING für Rechtsmängel der Sachen (Waren) ist ausgeschlossen.
2.Grundlegende Bedingungen des Reklamationsverfahrens
1)Der Vertragspartner hat eine Reklamation ausschließlich über das Reklamationsformular auf der Website von ADJATECH METALWORKING einzureichen: www.adjatech.pl. Das ausgefüllte Reklamationsformular ist per E-Mail an folgende Adresse zu senden: biuro@adjatech.pl.
2)Die Reklamationsmeldung gilt als vollständig, wenn die Abteilung Vertriebsunterstützung von ADJATECH METALWORKING vom Vertragspartner ein korrekt und leserlich ausgefülltes Reklamationsformular sowie die erforderlichen Unterlagen, u. a. Fotos, erhalten hat.
3)Fotos zur Reklamationsmeldung sind im Format dateiname.jpg der E-Mail beizufügen, mit der das Reklamationsformular übersandt wird.
4)Muster zur Reklamationsmeldung sind an die folgende Adresse zu senden:
Adjatech Metalworking Sp. z o.o.
ul. Gnieźnieńska 26, Janikowo
62-006 Kobylnica
mit dem zwingenden Vermerk: Abteilung Vertriebsunterstützung.
Die Sendung muss folgende Angaben enthalten:
5)Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer unberechtigten Reklamation trägt der Vertragspartner.
6)ADJATECH METALWORKING verpflichtet sich, innerhalb von 40 Tagen ab dem Tag, an dem der Vertragspartner die vollständige Reklamationsmeldung eingereicht hat, zur Reklamation Stellung zu nehmen.
3.Regeln für die Lieferung der reklamierten Ware sowie für deren Reparatur oder Austausch gegen mangelfreie Ware
1)Erkennt ADJATECH METALWORKING eine Reklamation als berechtigt an, darf der Vertragspartner die reklamierte Ware erst dann an ADJATECH METALWORKING versenden, wenn er von der Abteilung Vertriebsunterstützung von ADJATECH METALWORKING die Zustimmung zum Versand erhalten hat.
2)Der Vertragspartner ist verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Versandzustimmung der Abteilung Vertriebsunterstützung von ADJATECH METALWORKING zu versenden.
3)Nach Erhalt der in Punkt 1 oben genannten Zustimmung ist die reklamierte Ware an die folgende Adresse zu senden:
Adjatech Metalworking Sp. z o.o.
ul. Gnieźnieńska 26-28 Janikowo
62-006 Kobylnica
mit dem zwingenden Vermerk: Reklamationsrücksendung.
Die Sendung muss folgende Angaben enthalten:
4)Die Kosten und das Risiko der Übersendung der reklamierten Ware trägt der Vertragspartner. Die reklamierte Ware muss für den Transport ordnungsgemäß gesichert bei ADJATECH METALWORKING angeliefert werden, damit die Entstehung eines Mangels aus Gründen, die auf Seiten des Vertragspartners oder des Spediteurs liegen, ausgeschlossen werden kann.
5)Die Abteilung Vertriebsunterstützung von ADJATECH METALWORKING prüft jeweils, ob die eingesandte reklamierte Ware mit den Angaben im Reklamationsformular übereinstimmt. Sämtliche Kosten, die aus Abweichungen zwischen der reklamierten Ware und den Angaben im Reklamationsformular entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
6)Nach positiver Prüfung der gemäß Punkt 5 oben eingesandten reklamierten Ware sendet ADJATECH METALWORKING dem Vertragspartner die mangelfreie Ware (nach erfolgter Nachbesserung oder im Wege des Austauschs) innerhalb einer individuell festgelegten Frist ab dem Tag des Eingangs der reklamierten Ware zu.
4.Kontakt
Bei Fragen oder Unklarheiten zur Bearbeitung von Reklamationen wenden Sie sich bitte an die Vertriebsunterstützung (Dział Wsparcia Sprzedaży) von ADJATECH METALWORKING, Tel. +48 61 662 43 37, E-Mail: biuro@adjatech.pl.
§ 8 (Geltungsdauer der AVB)
Die AVB gelten für alle Bestellungen, die Vertragspartner ab dem 1. Januar 2016 an ADJATECH METALWORKING richten.
§ 9 (Salvatorische Klausel)
Ist oder wird eine Bestimmung der AVB unwirksam oder undurchführbar oder wird sie als solche angesehen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AVB hiervon unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen der AVB durch solche Bestimmungen des zwischen ihnen bestehenden Vertrags zu ersetzen, die dem mit den AVB verfolgten Zweck inhaltlich am nächsten kommen.
§ 10 (Schlussbestimmungen)
1.Für die AVB sowie für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten aus den mit den Vertragspartnern geschlossenen Kauf- und/oder Lieferverträgen gilt polnisches Recht. Vorrangig finden in den in den AVB nicht geregelten Angelegenheiten die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuchs Anwendung.
2.Etwaige Streitigkeiten aus Kauf- und/oder Lieferverträgen entscheidet das sachlich zuständige ordentliche Gericht mit Sitz in Poznań; ist das Amtsgericht zuständig, handelt es sich um das Amtsgericht Poznań – Stare Miasto in Poznań.
3.Auf Kauf- und/oder Lieferverträge finden die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Dz. U. von 1997 Nr. 45, Pos. 286 in der geänderten Fassung) keine Anwendung.
4.Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über jede Änderung der zur Annahme von Waren sowie zur Abgabe und Unterzeichnung von Erklärungen im Namen der Partei berechtigten Personen sowie über Änderungen der Adressdaten. Unterbleibt diese Mitteilung, gelten Erklärungen, die von den bisher berechtigten Personen abgegeben bzw. an die bisherigen Adressdaten zugestellt werden, als ordnungsgemäß abgegeben bzw. zugestellt.
FAQ
Fragen zu den Verkaufsbedingungen
Für Besteller, die ein Gewerbe betreiben und keine Verbraucher sind. Die AVB regeln die Grundsätze für Verkauf und Lieferung von Waren – Gussteilen. Details der jeweiligen Bestellung, u. a. Preis, Termin und Transportregelungen, nennen wir im Angebot.
Nachdem wir die Auftragsbestätigung übersandt haben. Sie erteilen die Bestellung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots – unterzeichnet von einer bevollmächtigten Person, per E-Mail, Fax oder persönlich (§ 4 Abs. 1–2). Sieht das Angebot eine Vorauszahlung vor, beginnt die Ausführung nach deren Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (§ 4 Abs. 3). Haben wir in der Bestätigung Änderungen gegenüber dem Angebot vorgenommen, müssen Sie diese innerhalb der genannten Frist bestätigen – andernfalls gilt die Bestellung als nicht erteilt (§ 4 Abs. 4).
Mit Beginn des Entladens – unabhängig von der im Angebot genannten Incoterms-2010-Klausel (§ 4 Abs. 8). Organisiert der Verkäufer den Transport, muss das Fahrzeug innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft entladen werden (§ 4 Abs. 9).
Wir stellen Rechnungen in Złoty oder in Euro aus. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb der im Angebot genannten Frist, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist (§ 6 Abs. 2 und 6). Preise in Euro können zum Verkaufskurs der polnischen Nationalbank NBP (Tabelle C) vom Tag der Rechnungsstellung in Złoty umgerechnet werden (§ 6 Abs. 3).
Sie melden die Reklamation mit dem Formular per E-Mail an biuro@adjatech.pl, mit Fotos des Mangels. Auf eine vollständige Meldung antworten wir innerhalb von 40 Tagen; die reklamierte Ware senden Sie erst nach Zustimmung der Vertriebsunterstützung (Dział Wsparcia Sprzedaży) zurück (§ 7). Formular und Beschreibung Schritt für Schritt: Reklamationsmeldung.
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Kontakt
Kontakt zu Angebot und Bestellung
Fragen zu Angebot, Bestellung, Lieferung oder Rechnung richten Sie bitte an das Büro. Reklamationen bearbeitet die Vertriebsunterstützung (Dział Wsparcia Sprzedaży) – Tel. +48 61 662 43 37, biuro@adjatech.pl.
Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder Telefon
oder besuchen Sie uns vor Ort – wir freuen uns auf Sie!
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